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LAG: Ambulantes betreutes Wohnen
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Aktuelles
 
Mitgliederversammlung 2021 - Ergebnisse der Vorstandswahlen

25.11.2021

 
Mitgliederversammlung am 12.11.2021

01.11.2021

 
Save the Date! - Mitgliederversammlung am 12.11.2021

11.10.2020

 
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Information

Die vergangenen Jahre haben die Erkenntnis reifen lassen, dass Erfahrungen von Kommunen, Sozialträgern und Initiativen bei Themen wie WTPG-Gestaltung, Pflegeneuausrichtungsgesetz, Vor-Ort-Probleme mit der Heimaufsicht, Schwierigkeiten mit den Kostenträgern oder Bündelung von Interessen einen Dachverband notwendig machen. Mit einer Mitgliedschaft in der LABEWO können Sie Ihre Kompetenz vor Ort stärken und Bürgerbeteiligung beim Aufbau und Betrieb ambulanter Wohngemeinschaften fördern.

 

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszweck nachhaltig zu fördern. Auch fördernde Mitglieder, als Ehrenmitglieder, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, sind herzlich willkommen.

 

Jahresmitgliedsbeitrag:

  • Mitgliedsbeitrag Einzelpersonen: 20 EUR/Jahr
  • Mitgliedsbeitrag Vereine und Organisationen: 70 EUR/Jahr
  • Mitgliedsbeitrag Kommunen bis zu 10.000 Einwohner: 100 EUR/Jahr
  • Mitgliedsbeitrag Kommunen bis zu 50.000 Einwohner: 200 EUR/Jahr
  • Mitgliedsbeitrag Kommunen über 50.000 Einwohner: 500 EUR/Jahr
  • Mitgliedsbeitrag fördernde Mitglieder 100 EUR/Jahr

 

Gründe für eine Mitgliedschaft in der LABEWO sind:

  • Interessenvertretung gegenüber den Gesetzgebern, der Politik, den Kostenträger, Trägern und Verbänden.

  • Zusammenschluss zur Interessenvertretung, Information etc. von Initiativen, Gemeinden, Trägern über die Verbände hinaus.

  • Initiativen zu unterstützen, mehr ambulante Wohngemeinschaften – seien sie anbietergestützt oder selbstverantwortet - nach dem Prinzip der geteilten Verantwortung zu gründen und zu betreiben.

  • Die Zusammenarbeit von Initiativen / Trägern auf regionaler Ebene aufzubauen und den Erfahrungsaustausch zu intensivieren, so dass Wohngemeinschaften mit Demenz gefördert und ausgebaut werden.

  • Fachliche Begleitung und Beratung (ggf. anwaltliche Funktionen) außerhalb der Landes- und Heimaufsicht und der Kostenträger.

  • Die Entwicklung und Sicherung der Qualität und die gemeinsame Entwicklung von Modellen, wie die langfristige und wirtschaftliche Führung von ambulanten Wohngemeinschaften möglich ist.

 

  • Aufnahmeantrag

 

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